Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Geltung der Bedingungen
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen
mindandvision GmbH, Eintrachtstr. 74, 51375 Leverkusen
(nachfolgend "mindandvision" genannt) und dem Kunden
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit der Vertrag aufgrund
einer Ausschreibung nach VOL zustande kommt, gelten diese
Geschäftsbedingungen in Ergänzung der VOL.
2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt zusätzlich: Hinweisen auf die
Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen,
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich
widersprochen. Das gilt auch, wenn sich in kaufmännischen
Bestätigungsschreiben Hinweise auf solche Einbeziehungen
finden.
II Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag, Honorar, Risiko,
Rücktritt
1. Alle Angebote von mindandvision sind freibleibend.
Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des vom
Kunden erteilten Auftrags durch mindandvision zustande.
Abweichend von dieser Regelung kommt der Vertrag auch
dann zustande, wenn mindandvision auf andere Weise –
etwa durch tätig werden aufgrund des Auftrags – zu
erkennen gegeben hat, dass der Auftrag des Kunden
angenommen wird.
2. Alle Leistungen von mindandvision erfordern eine
Einschätzung in Form eines Kostenvoranschlages oder
Angebots.
3. Das vereinbarte Honorar wird fällig, sobald mindandvision
die Leistung erbracht hat, für die das Honorar vereinbart
wurde. Bei Abrechnung nach Zeitabschnitten oder
Arbeitsabschnitten wird das Honorar mit der Abrechnung
durch mindandvision, spätestens aber bei vollständiger
Erbringung der Leistung fällig.
4. Hat mindandvision im Kostenvoranschlag das
voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung
um bis zu 20% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die
über diesen Rahmen hinausgehen, wird mindandvision den
Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen
zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche
Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2
Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch
mindandvision widerspricht.
5. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, für
die es vereinbart wurde. Alle Leistungen, die nicht
ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind,
kann mindandvision gesondert berechnen. Das gilt
insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
6. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle
Herstellungskosten enthalten, ein Datei-Download, sowie die
Rechteeinräumung am Filmwerk/an der Produktion gemäß
Punkt VI „Schutzrechte“.
7. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs
(Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten
nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden
Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung
gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage,
die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
von mindandvision zurückzuführen sind.
8. Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder
Drehbuchs vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann
zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder
Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.
9. Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw.
bestehende Filmwerke oder Filmszenen vom Auftraggeber
oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die
zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an
mindandvision zu übertragen. Die künstlerische und
technische Gestaltung des Werkes obliegt mindandvision.
10. Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch
grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden von
mindandvision verursacht wurde, etwa durch einen Geräteoder
Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz
von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend
machen.
11. Im Rahmen einer Videoproduktion hat der Auftraggeber
bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Films die
Abnahme der Abnahmeversion vorzunehmen. Die
Abnahmeversion kann online eingesehen werden. Nach
Abnahme ohne Einwände der Abnahmeversion durch den
Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten gilt die
Umsetzung der Videoproduktion als abgeschlossen.
12. Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes
Änderungen des Werkes über die in Punkt IV „Abnahme,
Gewährleistung, Haftung“ beschriebene Gewährleistung
hinaus, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten. Die
gewünschten Änderungen sind schriftlich mitzuteilen.
mindandvision hat den Auftraggeber bzw. seinen
Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen
Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. mindandvision ist
verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen.
Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber
dem bereits genehmigten Konzept/ Storyboard/ Drehbuch
Änderungsvorschläge seitens mindandvision eingebracht
werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten
Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines
Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich vereinbarte Mehrkosten
können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für
Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.
13. Für Produktionsaufträge gilt: Wurde der Auftrag erteilt
und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens
mindandvision zurück, sind bei Absage nach Beauftragung
80% der Auftragssumme fällig. Tritt der Auftraggeber 14 Tage
vor Produktionsbeginn zurück, sind 100% der Auftragssumme
zzgl bis dahin zusätzlich angefallene Kosten dem Auftraggeber
in Rechnung zu stellen. Sollten die bereits getätigten
Aufwendungen diese jeweilige Summen überschreiten, so
sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen,
dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer
ist.
14. Im Falle einer Verschiebung oder einer Absage von
Produktionen aus Gründen, die mindandvision nicht zu
vertreten hat, werden bei einer Verschiebung oder Absage
nach dem 28. Tag vor Produktion 80%, nach dem 14. Tag vor
Produktion 100% in Rechnung gestellt. Sollten die bereits
getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summen
überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen
ebenfalls zu erstatten.
III Arbeitszeit, Überstunden, Feiertags-/
Wochenendzuschläge
1. Die Arbeitszeit pro Drehtag beträgt 10 Stunden ab
jeweiligem Heimarort und bis zum jeweiligen Heimatort.
Das vereinbarte Tageshonorar bzw. der vereinbarte Tagessatz
bezieht sich auf eine Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden
inklusive einer Stunde Pause. Zur Arbeitszeit zählt die
Reisezeit ab/bis Heimatort sowie Standby-Zeiten.
Off-Tage, bei denen am Produktionsort übernachtet wird,
werden mit 50% des Tagessatzes je Off-Tag berechnet.
2. Berechnung von Tagen, die ausschließlich für die An- und
Abreise genutzt werden:
- Reisezeiten bis 3 Stunden 59 Minuten und/oder unter
400km mit Auto/Bahn/Flugzeug von jeweiligem
Heimatort/Hotel ab bis Hotel/jeweiligem Heimartort: 1/2
Tagessatz
- Reisezeiten ab 4 Stunden bis 10 Stunden und/oder mehr als
401km mit Auto/Bahn/Flug vonHeimatort/Hotel ab bis
Hotel/Heimartort: 1 Tagessatz
- Bei Stunden darüber hinaus, gelten die Sätze für
Überstunden
3. Zusatzstunden
Bei Stunden, die über Tagessatz-Arbeitszeit hinaus gehen,
wird pro angefangener zusätzlicher Stunde ein Aufschlag
fällig:
- Stunde 11-13: Ein Zehntel des Tagessatzes zzgl. 25%/
angefangene Stunde
- Stunde 14-15: Ein Zehntel des Tagessatzes zzgl. 50%/
angefangene Stunde
- Stunde 16: Ein Zehntel des Tagessatzes zzgl. 100%/
angefangene Stunde
4. Für Einsätze an Feiertagen wird grundsätzlich ein Zuschlag
von 100 % zum vereinbarten Tagessatz sowie ein Zuschlag
von 100 % für jede gemäß angefangene Zusatzstunde
berechnet.
5. mindandvision ist berechtigt, für vertragsgemäß erbrachte
Teilleistung eine Abschlagszahlung
in angemessener Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen
sind sofort fällig.
IV Termine, Lieferzeiten
1. Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie
durch mindandvision nicht ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bestätigt werden.
2. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten
Termins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit auf
höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare
Hindernisse oder sonstige von mindandvision nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die
Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn
sich mindandvision bei Eintritt des hindernden Umstands im
Verzug befindet.
3. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an,
sind sowohl mindandvision als auch der Kunde berechtigt,
ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus
gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.
mindandvision wird den Kunden von einem
Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des
Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden
unverzüglich zurückerstatten.
IV Abnahme, Gewährleistung, Haftung
1. Soweit die Leistung von mindandvision in der Erstellung
von filmischen, grafischen oder sonstigen Werken besteht,
gelten die nachfolgenden Regelungen:
a. Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den von
mindandvision vorgelegten Entwurf freigegeben hat.
b. Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten in
den von mindandvision gelieferten Vorlagen, Dateien usw.
Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen muss der
Kunde vor der Freigabe klären. Sie können nicht als Mangel
geltend gemacht werden.
c. mindandvision haftet nicht für die Schutzrechtsfähigkeit
der erstellten Produkte, es sei denn, dass die
Schutzrechtsfähigkeit ausdrücklich garantiert worden ist. Die
fehlende Schutzrechtsfähigkeit gilt nicht als Mangel der
Leistung.
d. mindandvision haftet dem Auftraggeber lediglich für
vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
e. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Für Fehler bei der Beratung oder bei der Erbringung
sonstiger Dienstleistungen haftet mindandvision nur im Falle
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung
gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder
Gesundheit.
3. Für Gestaltungen und Texte, die vom Kunden geliefert oder
vor der Produktion vom Kunden freigegeben wurden, trägt
der Kunde die Verantwortung für Fehlerfreiheit,
insbesondere die Richtigkeit von Text und Bild.
4. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss
einer bestimmten Versicherung, so hat er dies mindandvision
spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die
Kosten hierfür zu tragen.
V Verschwiegenheit
mindandvision und der Kunde sind wechselseitig dazu
verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und
seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die
Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der
Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und
zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht
über die Dauer des Vertrages hinaus.
VI Schutzrechte
1. Sämtliche Rechte an Leistungen von mindandvision oder
Teilen davon verbleiben bei mindandvision. Soweit
individualvertraglich nichts anderes geregelt ist, erwirbt der
Kunde an urheberrechtlich geschützten Produkten von
mindandvision ein auf den Vertragszweck beschränktes
einfaches Nutzungsrecht.
2. Sämtliche Rechte verbleiben bei mindandvision bis zum
Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn eine Lieferung oder
Teillieferung bereits erfolgt ist.
3. Der Kunde ist verpflichtet, mindandvision von allen
Ansprüchen freizuhalten, die Dritte wegen der Verletzung von
Schutzrechten gegenüber mindandvision geltend machen.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass das von ihm gelieferte
Material (Bilddateien, Logos, Texte, Videomaterial etc.) frei
von Rechten Dritter ist (zB Urheber-, Marken- und
Persönlichkeitsrechte) und nicht gegen gesetzliche
Bestimmungen verstößt. Gleiches gilt für sämtliche
verwendeten und gezeigten Inhalte im Rahmen von
Livestreamings.
VII Kennzeichnung, Referenzen
mindandvision ist berechtigt, unentgeltlich auf für den
Kunden hergestellten Produkten und bei für den Kunden
durchgeführten Maßnahmen auf die Tätigkeit von
mindandvision hinzuweisen und mit den Leistungen für den
Kunden in angemessener Weise als Referenz zu werben.
Darüber hinaus behält sich mindandvision stets die
eingeschränkten Nutzungsrechte zur Werbung mit
Referenzen in eigener Sache vor, unabhängig von der Art
oder dem Medium der Nutzung als Referenz.
VIII Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann gegen Ansprüche von mindandvision nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes:
Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein
Leistungsverweigerungsrecht kann der Kunde nur hinsichtlich
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ausüben.
IX Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts
wird ausgeschlossen. Sofern Teile oder einzelne
Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht,
nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten,
bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und
ihrer Gültigkeit davon unberührt.
2. Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes: Für
sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und
mindandvision bestehenden Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz
der mindandvision, Eintrachtstr. 74, 51375 Leverkusen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag
direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Leverkusen.
Stand November 2021